AGB
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Bedingungen, unter denen die Benutzung von Trusted Bodywork für seine Kunden (nachfolgend: Anbieter) erfolgt. Mit der Registrierung auf Trusted Bodywork und der damit verbundenen Erstellung eines Kundenkontos (nachfolgend: Profileintrag) stimmen die Anbieter den AGB zu und gehen einen rechtsbindenden Vertrag mit dem Betreiber ein. Wenn Anbieter den AGB nicht zustimmen möchten, ist ein Profileintrag auf Trusted Bodywork ausgeschlossen.
Der Betreiber ist berechtigt, die AGBs für Anbieter in andere
Sprachen zu übersetzen. Falls es zu Widersprüchen zwischen den
unterschiedlichen Versionen kommen sollte, gilt die deutsche Fassung.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Internet-Plattform Trusted Bodywork (nachfolgend: Trusted Bodywork) ist ein Angebot von ANANDA Massage Inh. M. Weiser, Frankfurter Str. 40, 51065 Köln (nachfolgend: Betreiber). Der Betreiber unterhält die Webseiten des Trusted Bodywork Netzwerks u. a. :
- www.trustedbodywork.com
- www.tantramassage.de
- blog.tantramassage.de
- www.yoni-massage.de
- www.lingam-massage.de
- und www.sexologicalbodywork.eu
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachfolgenden AGB regeln die Bedingungen, unter denen die Benutzung von Trusted Bodywork für die in § 2 genannten Nutzungsberechtigten über derzeitig und künftige Profileinträge erfolgt.
(2) Mit einer Registrierung auf Trusted Bodywork erkennt der Anbieter an, die AGB gelesen und verstanden zu haben und diese zu akzeptieren. Abweichende Regelungen und insbesondere Bedingungen des Anbieters, die mit diesen Geschäftsbedingungen in Widerspruch stehen, sind nur gültig, wenn sich der Betreiber schriftlich damit einverstanden erklärt.
(3) Das Angebot von Trusted Bodywork richtet sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Betreiber behält sich vor, Anbieter im Zweifel aufzufordern, eine Kopie des Personalausweises als Nachweis über die Volljährigkeit zu übermitteln. Mit dem korrekten und wahrheitsgemäßen Ausfüllen des Anmeldeformulars und dem Anklicken der AGBs erhalten Anbieter die Zulassung zum Auswahlverfahren für Trusted Bodywork.
§ 2 Nutzungsberechtigte
(1) Einen Profileintrag können ausschließlich Anbieter vornehmen, die alle Kriterien für das Trusted Bodywork Gütesiegel erfüllen. Andere Anbieter oder Dienstleister sind von der Registrierung für einen Profileintrag ausgeschlossen. Die Kriterien für das Trusted Bodywork Gütesiegel können hier eingesehen werden.
(2) Mit der Registrierung bei Trusted Bodywork bestätigen die Anbieter, dem nutzungsberechtigten Personenkreis nach §2 (1) anzugehören.
(3) Anbieter verpflichten sich zur richtigen und vollständigen Angabe der im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten und dazu, insbesondere keine Rechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist unter anderem dann gegeben, wenn personenbezogene Informationen oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, z.B. der Name oder die E-Mail-Adresse. Anbieter verpflichten sich auch, im Falle einer Änderung ihrer Daten diese unverzüglich im Profil auf Trusted Bodywork zu bearbeiten. Trusted Bodywork ist jederzeit berechtigt, einen Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen und die Richtigkeit der Angaben zu verlangen.
(4) Der Vertrag über die Nutzung von Trusted Bodywork kommt mit der Registrierung und Erstellung eines Profileintrags durch den Anbieter zustande. Die Laufzeit der Vertragsdauer beginnt mit der Freischaltung durch den Betreiber. Die Freischaltung erfolgt, wenn §3 (2) Nr. 2 erfüllt ist.
(5) Die Auswahl des Nutzernamens und des Passworts obliegen dem Anbieter und sind frei wählbar. Der Nutzername darf jedoch nicht gegen Rechte Dritter und sonstige Namens- und Markenrechte oder die guten Sitten verstoßen. Das Passwort ist gegenüber Dritten geheim zu halten.
(6) Der Betreiber hat das Recht, den Zugang eines Anbieters jederzeit zu sperren, wenn das System vom Anbieter rechtswidrig genutzt wird.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein Profileintrag kann online gebucht werden. Der Anbieter gibt bei einer Online-Buchung auf Trusted Bodywork ein Angebot zum Abschluss dieses Vertrages ab, indem er
1. das Anmeldeformular für den jeweiligen Profileintrag ausfüllt,
2. diese AGB und die Datenschutzhinweise akzeptiert und
3. bestätigt, alle Qualitätskriterien und ethischen Richtlinien für das Trusted Bodywork Gütesiegel zu erfüllen.
Diese Daten übermittelt er an Trusted Bodywork.
(2) Der Anbieter hat seine E-Mail-Adresse zu bestätigen, indem er den Link in einer durch Trusted Bodywork an ihn übermittelten E-Mail anklickt (Double-Opt-In).
(3) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Trusted Bodywork die Registrierung bestätigt oder durch die Zurverfügungstellung der Dienstleistungen von Trusted Bodywork. Dies geschieht regelmäßig dadurch, dass Trusted Bodywork dem Anbieter nach Zahlungseingang den Profileintrag für einen weiteren Zeitraum frei schaltet und so den Vertragsschluss bestätigt.
§ 4 Vertragsgegenstand Profileintrag
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist ein Profileintrag auf Trusted Bodywork. Der Umfang und die Kosten des Profileintrags richten sich nach dem gewählten Angebot, einzusehen auf Trusted Bodywork
(2) Trusted Bodywork plant das Angebot von weiteren, verschiedenen Profileinträgen. Der Umfang der im Rahmen der verschiedenen Profileinträge angebotenen Dienstleistungen bestimmt sich nach der Leistungsbeschreibung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Ein kostenloser Profileintrag für einen Testzeitraum wird ausschließlich im Rahmen der technischen, betrieblichen und finanziellen Möglichkeiten von Trusted Bodywork gewährt. Ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung bestimmter kostenloser Dienstleistungen besteht nicht.
§ 5 Leistungsänderungen
(1) Bei der inhaltlichen Gestaltung sowie Abänderung und Anpassung der einzelnen Profileinträge ist der Betreiber frei, solange der Umfang und der Inhalt des jeweiligen Paketes seinem Charakter nach erhalten bleibt.
(2) Über §5 (1) hinaus behält sich der Betreiber vor, den Inhalt einzelner Profileinträge oder Optionen abzuändern bzw. anzupassen, soweit dies aus technischen Gründen, wie z.B. bei einer von Google geänderten Funktion seiner Suchmaschine, oder aus unternehmerischen Gründen, wie z.B. Wegfall einer Kooperation mit einem externen Kooperationspartner, erforderlich ist.
§ 6 Preise, Zahlung und Tarifänderungen
(1) Der Betreiber berechnet dem Anbieter kostenpflichtige Profileinträge und kostenpflichtige Optionen als Entgelt für die erbrachten Leistungen auf Trusted Bodywork. Es gelten die beim Absenden des Vertragsangebotes mitgeteilten Preise, einzusehen auf Trusted Bodywork.
Trusted Bodywork erstellt hierzu eine Rechnung, die er dem Anbieter an die registrierte E-Mail-Adresse übermittelt.
(2) Die Abrechnung erfolgt bei kostenpflichtigen Profileinträgen einen Monat im Voraus. Die Rechnung ist mit Zugang beim Anbieter ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Der darin genannte Betrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Hierbei gegebenenfalls anfallende Kontoführungsgebühren gehen zu Lasten des Anbieters.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe.
(4) Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat.
(5) Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils wieder um einen weiteren Monat, wenn nicht entweder der Anbieter oder der Betreiber das Vertragsverhältnis jeweils mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der laufenden Buchung kündigt. Der Vertrag kann nur in Schriftform gekündigt werden. Trusted Bodywork behält sich das Recht vor, auch per Email kündigen zu dürfen.
(6) Gerät der Anbieter mit der Zahlung kostenpflichtiger Dienstleistungen von Trusted Bodywork in Verzug, so hat der Betreiber das Recht, die Erfüllung fälliger Dienstleistungen gegenüber dem Anbieter zu verweigern – insbesondere die bereitgestellten Informationen und die Verlinkung auf Webseiten des Anbieters vorübergehend zu sperren – bis der Verzug beseitigt ist. Der Betreiber wird dem Anbieter in diesen Fällen die Sperrung mit regelmäßig 10 Werktagen umfassender Vorfrist zur Beseitigung des Verzugs schriftlich ankündigen. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte des Betreibers wegen Zahlungsverzugs des Anbieters bleiben durch die Leistungsverweigerung unberührt.
(7) Der Betreiber hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung gegenüber dem Anbieter mit einer Vorankündigungsfrist von einem Monat zum Quartalsende die kostenveränderten Gegebenheiten anzupassen (Tarifänderung). Will der Anbieter den Vertrag nicht zum geänderten Tarif fortführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich zum Zeitpunkt der Tarifänderung zu kündigen.
§ 7 Verantwortungsbereich von Trusted Bodywork; Leistungsstörungen
(1) Der Betreiber bietet Trusted Bodywork auf der Grundlage des derzeitigen Stands des Internets und der derzeitigen technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für den Datenverkehr im Internet an. Dem Anbieter ist bekannt, dass die Qualität des Datenverkehrs im Internet von diesen Rahmenbedingungen und weiteren Umständen – z.B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen – abhängt, auf die der Betreiber von Trusted Bodywork keinen Einfluss hat und keine Verantwortung trägt.
(2) Störungen der Qualität des Datenverkehrs im Internet, die gemäß Abs. (1) außerhalb des Verantwortungsbereichs des Betreibers liegen, lassen den Vergütungsanspruch des Betreibers unberührt. Führen solche Störungen dazu, dass der Betreiber von Trusted Bodywork dem Anbieter die angebotenen Leistungen über einen nicht unwesentlichen Zeitraum nicht oder nicht vollständig zur Verfügung stellen kann, so hat der Anbieter das Recht, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einer Woche jeweils zum Ende eines Kalendermonats außerordentlich zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Weitere Rechte des Anbieters sind ausgeschlossen.
(3) Erbringt der Betreiber von Trusted Bodywork seine vertragsgemäßen Dienstleistungen in anderen als den in den Abs. (1) und (2) genannten Fällen nicht oder nicht in vertragsgemäßer Beschaffenheit, so obliegt es dem Anbieter, dies gegenüber dem Betreiber schriftlich zu rügen. Erbringt dieser seine Dienstleistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Anbieter das Recht, die laufenden Zahlungen für Dienstleistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem der Betreiber diese Dienstleistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Anbieter das Recht zu, den Vertrag unter Einhaltung der Schriftform außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, dass der Anbieter Trusted Bodywork schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Dienstleistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Für Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt § 12.
(4) Führen dagegen Verstöße des Anbieters gegen die nachfolgend in § 8 genannten Pflichten und Verantwortungen oder sonstige Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten dazu, dass der Betreiber seine Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, so kann der Anbieter hieraus keine Rechte gegen den Betreiber von Trusted Bodywork herleiten; insbesondere bleibt der Vergütungsanspruch des Betreibers unberührt.
§ 8 Pflichten des Anbieters
(1) Es liegt im Verantwortungsbereich des Anbieters, die notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software, Telekommunikation, internes Netzwerk, eigene Webseite) für die Teilnahme im Internet bis zu dem des Betreibers von Trusted Bodywork bereitgestellten Angebot auf eigene Kosten zu schaffen und zu unterhalten. Diese Verantwortung bezieht sich auch auf eine eventuelle Verlinkung auf weiterführende Webseiten sowie Informationen, Bilder und Videos des Anbieters.
(2) Der Anbieter trägt dafür Sorge, dass die seiner Sphäre zugehörige IT-Infrastruktur angemessen durch professionelle Maßnahmen der IT-Sicherheit geschützt ist.
(3) Um Datenverluste zu vermeiden, sind von sämtlichen Inhalten, die Anbieter auf Trusted Bodywork veröffentlichen bzw. zugänglich machen bzw. erhalten, jeweils Sicherungskopien auf dem eigenen Computersystem zu speichern.
(4) Es obliegt dem Anbieter, eigenverantwortlich sein für das Internet bestimmte Informationsangebot ordnungsgemäß zu gestalten und einzurichten, soweit im Rahmen des Profileintrags auf Trusted Bodywork auf dieses verwiesen wird. Darüber hinaus ist er verpflichtet, darauf zu achten, dass jeweiliges Berufs- und/oder Standesrecht eingehalten ist. Dies gilt auch für die Integration des Trusted Bodywork Gütesiegels, welches der Betreiber für den Anbieter bereitstellt.
(5) Der Anbieter ist für den Inhalt seiner Anmeldung, Texte und Artikel und damit für die Informationen, die er auf Trusted Bodywork bereitstellt, allein verantwortlich. Der Anbieter versichert, dass alle angegebenen Daten der Wahrheit entsprechen und die Veröffentlichung der verwendeten Texte, Artikel und Bilder keinerlei Urheberechtsverletzungen darstellen. Der Anbieter verpflichtet sich, den Betreiber schadlos von jeglicher Art von Klagen, Schäden, Verlusten oder Forderungen zu halten, die durch seine Anmeldung und/oder Teilnahme an diesem Service entstehen könnten, sofern diese Schäden nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Betreibers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Insbesondere verpflichtet sich der Anbieter, den Betreiber von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen übler Nachrede, Beleidigung, Verletzung von Persönlichkeitsrechten wegen des Ausfalls von Dienstleistungen für Anbieter, wegen der Verletzung von Immaterialgütern, Urheberechtsverletzungen oder sonstiger Rechte ergeben, freizustellen.
(6) Der Anbieter ist verpflichtet, E-Mails und andere Nachrichten vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne Zustimmung ihres Urhebers Dritten zugänglich zu machen. Gleiches gilt für Namen, Telefon- und Faxnummern, Wohn-, E-Mail- Adressen und/oder URLs.
(7) Der Anbieter darf ausschließlich nur jugendfreie Bilder hochladen, Bilder mit ganz oder teilweise nackten Körpern müssen zum ästhetischen Konzept von Trusted Bodywork passen.
(8) Der Anbieter muss auf dem Profilfoto zu erkennen sein.
(9) Falls der Anbieter eine eigene Webseite für seine auf der Plattform beworbenen Dienste hat, so ist er verpflichtet auf Trusted Bodywork zu verlinken. Die Verlinkung kann über einen Linktext oder über eine verlinkte Bilddatei erfolgen.
Geeignete Logos finden sich hierfür im internen Bereich der Plattform.
(10) Tätigt ein Anbieter als Kunde Anfragen bei anderen Anbieterkollegen, die auf Trusted Bodywork ihre Dienstleistung anbieten, muss er sich als Kollege zu erkennen geben.
(11) Die Nichtbeachtung einer der oben genannten Verhaltensverpflichtungen kann sowohl zu einer sofortigen Kündigung des Profileintrags führen als auch zivil- und strafrechtliche Folgen für den Anbieter selbst haben. Der Betreiber behält sich insbesondere das Recht vor, den Anbieter von Trusted Bodywork auszuschließen, falls bei der Anmeldung oder Nutzung nach Auffassung des Betreibers sittenwidrige, obszöne oder politisch radikale Inhalte oder Fotos verbreitet werden sollen. Ein Ausschluss ist ebenfalls möglich, wenn der Betreiber den Eindruck gewinnt, dass es sich nicht um einen seriösen und hinreichend qualifizierten Anbieter handelt gemäß § 2.
(12) Unabhängig hiervon verpflichten sich Anbieter, den Betreiber unverzüglich zu informieren, sobald ihnen bekannt wird, dass ihre Zugangsdaten unberechtigt durch Dritte genutzt werden. Trusted Bodywork ist berechtigt, den Zugang zu dem Profileintrag auf Trusted Bodywork zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten durch unberechtigte Dritte genutzt werden. Anbieter werden hierüber informiert und erhalten neue Zugangsdaten übermittelt, soweit sie nicht selbst bewusst zu dem Missbrauch beigetragen haben. Im Übrigen können die Zugangsdaten bei Bedarf geändert werden. Anbieter sollten aus Sicherheitsgründen ihr Passwort in regelmäßigen Abständen ändern.
(13) Anbieter verpflichten sich, den zur Verfügung gestellten Profileintrag nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Sie tragen dafür Sorge, dass durch die Nutzung des Profils der ordnungsgemäße Betrieb nicht gefährdet wird sowie andere Anbieter, Nutzer oder Netze nicht beeinträchtigt werden. Anbieter dürfen bei der Benutzung des Angebots von Trusted Bodywork daher insbesondere keine Daten versenden oder auf einem Datenträger von Trusted Bodywork speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die Funktionsweise der Computersysteme von Trusted Bodywork oder von Dritten zu beeinträchtigen oder Rechte Dritter zu verletzen (z.B. Viren, Spam-E-Mails etc.). Anbieter sind auch verpflichtet, eine übermäßige Belastung von Trusted Bodywork durch eine ungezielte oder unsachgemäße Nutzung zu unterlassen.
(14) Die Nutzung eines Profileintrags zur Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung des Angebots ist verboten. Anbieter haben ihnen bekanntwerdende Informationen über andere Nutzer sowie Kommunikationsinhalte grundsätzlich vertraulich zu behandeln.
§ 9 Inhalte des Anbieters
(1) Soweit Anbieter Inhalte (z.B. Profilbilder) über die von Trusted Bodywork angebotenen Profileinträge einstellen, erklären sie sich mit der Speicherung, der Veröffentlichung bzw. dem öffentlichen Zugänglichmachen ihrer Inhalte im Rahmen des Angebots auf Trusted Bodywork oder bei Kooperationspartnern von Trusted Bodywork einverstanden.
(2) Mit dem Einstellen ihrer Inhalte (z.B. Profilbilder) auf Trusted Bodywork erteilen Anbieter dem Betreiber damit ausdrücklich die Genehmigung, diese zu gezielten Werbezwecken bei Kooperationspartnern (z.B. Facebook) verwenden zu dürfen. Diese Werbezwecke dienen ausschließlich der Bekanntmachung von zertifizierter Arbeit im Sinne von Trusted Bodywork und der auf der Plattform gelisteten Anbieter. Der Betreiber versichert, dass jeglicher Missbrauch der Anbieter-Inhalte (Verkauf an Dritte etc.) ausgeschlossen ist und diese nur für die o.g. Zwecke Verwendung finden.
Diese Genehmigung endet, wenn Anbieter ihren Profileintrag löschen; es sei denn, die Inhalte wurden mit Dritten geteilt und diese haben die Inhalte nicht gelöscht.
(3) Ein Anspruch auf Löschung der Inhalte durch den Betreiber besteht grundsätzlich nicht. Die Einwilligung nach Abs. (1) gilt zeitlich unbeschränkt, soweit Anbieter gegenüber dem Betreiber keine Umstände nachweisen, die eine weitere Abrufbarkeit eines Inhalts als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender beruflicher Nachteile). Im Übrigen können von den Anbietern eingestellte Inhalte teilweise auch von diesen selbst gelöscht oder geändert werden.
§ 10 Verantwortung des Anbieters
(1) Innerhalb von und über die von Trusted Bodywork angebotenen Profileinträge können Anbieter Inhalte veröffentlichen und anderen zugänglich machen. Die Verantwortlichkeit für solche von Anbieter veröffentlichten und verbreiteten Inhalten liegt ausschließlich bei diesen. Anbieter verpflichten sich bei der Nutzung der Profile nicht gegen geltende gesetzliche Vorschriften zu verstoßen. Anbieter stellen insbesondere sicher, dass die von ihnen veröffentlichten und verbreiteten Inhalte keine Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen und von ihnen im Rahmen der Nutzung von Trusted Bodywork personenbezogene Daten Dritter nur im Rahmen der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet oder genutzt werden; ausdrücklich unzulässig ist etwa das Einbinden von urheberrechtlich geschützten Inhalten (etwa Texten), wenn Anbieter hierfür nicht die notwendigen Nutzungsrechte durch die Rechteinhaber eingeräumt worden sind. Zudem stellen Anbieter sicher, dass sie insbesondere keine nach dem Strafgesetzbuch verbotenen Inhalte veröffentlichen oder zugänglich machen, wie etwa Beleidigungen und andere ehrverletzende Äußerungen.
(2) Über die Profileinträge können Anbieter fremde Inhalte verlinken. Die Links dürfen hierbei nicht auf Inhalte Bezug nehmen, die gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen; Abs. (1) findet entsprechende Anwendung. Anbieter prüfen dazu sorgfältig Inhalte, auf die durch externe Links unmittelbar verwiesen wird, und auch nachfolgende Inhalte, soweit die unmittelbar verlinkten Inhalte den Verdacht begründen, dass nachfolgende Inhalte gegen geltende gesetzliche Vorschriften verstoßen könnten.
(3) Sofern Anbieter auch Angaben zu und über Dritte machen wollen (z. B. Bodyworker), haben sie sicherzustellen, dass die Betroffenen mit der entsprechenden Veröffentlichung der Angaben einverstanden sind und insbesondere eine datenschutzrechtliche Einwilligung und eine Einwilligung zur Verwendung von Fotos, welche diese Personen abbilden, erteilen. Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, hierüber entsprechende Nachweise zu verlangen.
(4) Die Datenschutzhinweise können unter Trusted Bodywork eingesehen werden.
§ 11 Gütesiegel Trusted Bodywork
(1) Der Betreiber vergibt an die Anbieter das Trusted Bodywork Gütesiegel. Die Berechtigung zur Nutzung des Siegels richtet sich nach den Regelungen in diesem Paragraphen sowie nach den Bestimmungen des Gütesiegels, einzusehen auf Trusted Bodywork.
(2) Das Trusted Bodywork Gütesiegel darf weder manuell verändert, noch in irgendeiner Form adaptiert werden (z.B. hinsichtlich Form oder Farbe) oder als Grafik genutzt werden.
(3) Das Trusted Bodywork Gütesiegel darf ausschließlich auf der Webseite des Anbieters genutzt werden, der auf Trusted Bodywork über einen Profileintrag verfügt und diesen mit seiner Webseite rückverlinkt hat.
(4) Auch darf das Trusted Bodywork Gütesiegel z.B. nicht auf Bröschüren und weiteren Printmedien oder anderen Publikationen (online oder offline) erscheinen. Die Verwendung steht dem Anbieter ausschließlich als Gütesiegel für seine Einzelarbeit mit Klienten zur Verfügung.
(5) Die Verwendung des Trusted Bodywork Gütesiegels ist nur innerhalb der jeweiligen aktiven Mitgliedschaft auf den Werbemedien des Anbieters gestattet. Bei einer Verwendung des Gütesiegels auf der Webseite des Anbieters muss die Logo-Datei mit Trusted Bodywork verlinkt sein. Geeignete Logos finden sich hierfür im privaten Bereich des Anbieters.
(6) Die Vergabe des Trusted Bodywork Gütesiegels durch den Betreiber begründet keinen Anspruch des Anbieters auf die Ausstellung weiterer Siegel oder auf Änderungen an dem Siegel.
§ 12 Folgen von Pflichtverstößen / Freistellungsanspruch
(1) Bei Verstößen gegen die in den §§ 2, 8, 9, 10 und 11 genannten Pflichten ist der Betreiber – abhängig vom erfolgten Verstoß – berechtigt, den Zugang des Anbieters zu Trusted Bodywork zu sperren, Inhalte auf den Trusted Bodywork-Servern zu sperren oder zu löschen, Accounts zu deaktivieren oder im Falle offensichtlich missbräuchlicher Anmeldung oder Nutzung unmittelbar zu löschen, sowie andere geeignete Maßnahmen zum Schutz gegen solche Verstöße zu ergreifen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht, solange und soweit der jeweils verantwortliche Anbieter die Rechtmäßigkeit des beanstandeten Inhalts oder Verhaltens nicht nachgewiesen hat. Die Berechtigung zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses in diesen Fällen bestimmt sich nach § 18.
(2) Als verantwortlicher Anbieter ist man verpflichtet, den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die gegen diesen im Zusammenhang mit Verstößen gegen § 2 Abs. 3, §§ 8 und 10 geltend gemacht werden, sowie sämtlichen daraus resultierenden Kosten freizustellen; hierzu zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Anbieter sind außerdem verpflichtet, den Betreiber bei der Verteidigung gegen vorgenannte Ansprüche durch die Abgabe von Erklärungen, insbesondere eidesstattliche Versicherungen, sowie durch sonstige Informationen zu unterstützen und werden darauf hinwirken, dass Ansprüche Dritter unmittelbar gegen sich selbst geltend gemacht werden. Alle weiteren Rechte des Betreibers bleiben unberührt.
§ 13 Haftung
(1) Die Haftung von Trusted Bodywork wird - gleich aus welchem Rechtsgrund - für durch den Anbieter, seine(n) gesetzlichen Vertreter oder seine(n) jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden – vorbehaltlich Abs. (2) – wie folgt beschränkt:
¥ Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet Trusted Bodywork der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schäden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf;
¥ Der Betreiber haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
(3) Soweit der Betreiber nach Abs. (1) und (2) für Datenverluste haftet, ist diese Haftung – außer im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit - auf den Verlust solcher Daten beschränkt, die der Anbieter in verkehrsüblicher Weise (mindestens einmal täglich) so gesichert hat, dass er sie mit vertretbarem Aufwand reproduzieren kann. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt stets zulässig. Hinsichtlich der Vermeidung von Schäden aus Datenverlusten wird auf die Obliegenheit zur Sicherung von Daten nach § 8 Absatz 3 hingewiesen.
§ 14 Rechte von Trusted Bodywork und Anbietern
(1) Die Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte) für veröffentlichte, vom Betreiber bzw. seinen Mitarbeitern selbst erstellte bzw. auf Trusted Bodywork selbst eingestellte Objekte oder im Eigentum des Betreibers befindlichen Inhalten bleibt allein bei diesem.
Eine Vervielfältigung und/oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte und Inhalte (z.B. von urheberrechtlich geschützten Texten) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Betreibers nicht gestattet.
(2) Die von Anbietern auf Trusted Bodywork eingestellten Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung solcher Inhalte (z.B. Profilbilder) in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen sowie im Rahmen öffentlicher Wiedergaben durch andere Anbieter ist insoweit ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Anbieters nicht gestattet.
§ 15 Geheimhaltung
(1) Anbieter und Betreiber verpflichten sich, über die ihnen anvertrauten, zugänglich gemachten oder sonst bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des jeweils Anderen, Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren und solche Geschäftsgeheimnisse nicht selbst zu verwerten. Diese Verpflichtung trifft insbesondere alle geschäftlichen, betrieblichen, organisatorischen und technischen Informationen und Kenntnisse, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind, als „vertraulich“ bezeichnet werden oder aber angesichts der Folgen einer möglichen Offenlegung nach Treu und Glauben als vertraulich zu behandeln sind. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) dem Empfänger bei Abschluss dieses Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;(b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht; (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(2) Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, entsprechende Geheimhaltungspflichten mit ihren Mitarbeitern und /oder Erfüllungsgehilfen und sonstigen Dritten, die in die Vertragsausführung eingeschaltet werden, zu vereinbaren.
§ 16 Datenschutz
Die Regelungen zum Datenschutz ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen, welche auf Trusted Bodywork einzusehen sind.
§ 17 Vertragslaufzeit / Kündigung
(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Monat und verlängert sich automatisch jeweils wieder um einen weiteren Monat, wenn nicht entweder der Anbieter oder der Betreiber jeweils zwei Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt.
(2) Der Vertrag mit einem Anbieter endet darüber hinaus ohne Kündigung im Falle einer Löschung des Profileintrags gemäß § 6 (5).
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
¥ ein Verstoß gegen die Pflichten des Anbieters nach den §§ 2, 8, 9 und 11,
¥ die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Verpflichtung durch eine Vertragspartei, es sei denn, diese wird nach Zugang einer schriftlichen Mitteilung innerhalb von zwei Wochen geheilt.
(4) Die Kündigung muss in schriftlicher Form gemäß § 126 Abs. 1 BGB erfolgen (die Form der Email ist nicht ausreichend).
(5) Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt auch dann bestehen, wenn eine oder beide Vertragsparteien trotz Vorliegen eines entsprechenden Grundes davon einmalig oder mehrmalig keinen Gebrauch machen.
§ 18 Beweisklausel und Beweislast
(1) Daten, die in elektronischen Registern oder sonst in elektronischer Form bei Trusted Bodywork gespeichert sind, gelten als zulässiges Beweismittel für den Nachweis von Datenübertragungen, Verträgen und ausgeführten Zahlungen zwischen den Parteien.
(2) Beruft sich der Anbieter im Rahmen des Vertragsschlusses auf Missbrauch seiner Identität, so wird er dem Betreiber unverzüglich alle ihm hierzu vorliegenden Tatsachen und Indizien vorlegen. Im Falle einer Verletzung dieser Obliegenheit und sofern ausreichende Indizien für ein Handeln des Anbieters und nicht eines Dritten vorliegen, trägt der Anbieter die Beweislast dafür, dass ein Missbrauch der Identität vorliegt.
§ 19 Änderung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Der Betreiber behält sich vor, diese ABG jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Änderungen oder Erweiterungen der AGBs werden dem Anbieter vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Hierzu ist statt der Beifügung des vollständigen Textes ein Verweis auf die Adresse im Internet, unter der die neue Fassung abrufbar ist, ausreichend. Sie gelten als vereinbart, wenn der Anbieter ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widersprochen hat. Der Widerspruch bedarf der Textform (etwa per Email). Anbieter werden in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen einer Untätigkeit gesondert hingewiesen. Bei einem Widerspruch hat jede Partei das Recht, diesen Vertrag zu beenden.
(2) Die Möglichkeit der Änderung dieser AGB nach Abs. (1) besteht aber weder für Änderungen, die in Inhalt und Umfang den Anbieter einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in diesen AGB oder dem Gesetz enthaltenen Verpflichtungen für den Anbieter.
(3) Der Betreiber behält sich unabhängig hiervon das Recht vor, für neue – insbesondere kostenpflichtige – Dienstleistungen zusätzliche AGB / Nutzungsbedingungen zu erlassen.
§ 20 Schlussvorschriften
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für sämtlichen Ansprüche sowie Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln.
(3) Anbieter dürfen gegenüber Forderungen des Betreibers weder aufrechnen noch Zurückbehaltungsrechte geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters.
(4) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.